1. Vertrag
Der Tierbetreuer übernimmt entsprechend schriftlicher Vertragsabsprache (Tierbetreuungsvertrag) die vereinbarten Pflegeleistungen für den festgelegten Zeitraum.
2. Material
Der Tierhalter ist verpflichtet alle notwendigen Mittel (Futter, Einstreu, event. Medikamente, usw.) zur Ausführung der Tierbetreuung bereit zu stellen oder die Kosten für vom Tierbetreuer bereit gestellte Mittel zu übernehmen.
3. Preise und Zahlungsarten
25 € pro Übernachtung, ab 5 Nächte 20 €
Die Betreuungskosten sind am Ende des Betreuungszeitraumes in bar oder per Überweisung zu begleichen.
4. Krankheitsfall oder Versterben des Tieres
Der Tierbetreuer ist verpflichtet, die Pflegeanweisungen des Tierhalters zu befolgen. Sollte es dennoch zu einer schweren Erkrankung oder zum Tod des Tieres kommen, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung.
Falls der Tierbetreuer einen Tierarzt aufsuchen muss, ist der Tierhalter verpflichtet, die Kosten der Behandlung zu übernehmen.
Der Tierhalter muss bei schwerer Krankheit oder Tod des Tieres umgehend vom Tierbetreuer benachrichtigt werden.
5. Haftung
Für die Haftung des Tierhalters und des Tierbetreuers gelten die gesetzlichen Regelungen :
§ 833 BGB Haftung des Tierhalters :
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
§ 834 BGB Haftung des Tierbetreuers :
Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Bei eventuellen Schäden, die das betreute Tier verursacht haftet der Tierhalter.
Der Tierbetreuer verpflichtet sich, mit anvertrauten Schlüssel, Pflegemittel, Räumlichkeiten und Inventar sorgfältig umzugehen. Im Falle eines materiellen Schadens am Eigentum des Tierhalters, der nachweisbar vom Tierbetreuer verursacht worden ist, haftet der Tierbetreuer.
Eine Haftung wird nur für unter Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstandene Schäden übernommen.
Für den Verlust der erhaltenen Schlüssel kommt der Tierbetreuer nur auf, wenn die Schlüsselübergabe persönlich erfolgt ist (nicht bei Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten).
Der Tierbetreuer haftet nicht für vom Tierhalter falsch oder unvollständig gemachte Angaben und daraus resultierende Folgen.
6. Datenschutz
Persönliche Daten dürfen ausschließlich zum Zwecke der Kundenverwaltung gespeichert und genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben werden. Bei der Verarbeitung persönlicher Daten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Überlassene Schlüssel werden sorgfältig aufbewahrt und ebenfalls nicht an Dritte weiter gegeben.
Hinweis : Im Notfall müssen eventuell Daten an zuständige Behörden (z.B. Polizei, Feuerwehr) oder an den behandelnden Tierarzt weitergegeben werden !